Ritual oder Mythos? Das Recht der ersten Nacht

Mussten im Mittelalter wirklich Bräute nach der Heirat zunächst mit ihrem Herren schlafen? Die Existenz des sogenannten ius primae noctis ist sehr umstritten.

Von Ana E. Ortega Baún
Veröffentlicht am 4. Apr. 2022, 22:51 MESZ
Das Recht der ersten Nacht ist sehr umstritten

Mussten im Mittelalter wirklich Bräute nach der Heirat zunächst mit ihrem Herren schlafen? Die Existenz des sogenannten ius primae noctis ist sehr umstritten.

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Wenn es um das sogenannte Recht der ersten Nacht geht, in offiziösem Latein ius primae noctis, sind wir uns einig: Das waren finstere Zeiten, als Feudalherren angeblich berechtigt waren, nach Hochzeiten unterstellter Personen selbst die erste Nacht mit der Braut zu verbringen. Diese juristisch sanktionierte Vergewaltigung soll es bis weit in die Neuzeit gegeben haben. Das menschenverachtende Gesetz berechtigte angeblich den Herrn, der auf dieses Hoheitsrecht verzichtete, von seinen Untertanen eine finanzielle Entschädigung zu verlangen: den sogenannten Stechgroschen.

Das angebliche Herrenrecht scheint europaweit verbreitet gewesen zu sein: Im englischen bzw. französischen Sprachraum kennt man es als droit du seigneur oder droit de cuissage, in Spanien als das Recht der pernada. Dürftige Beweislage Natürlich gab es in der Geschichte immer wieder weltliche oder gar geistliche Grund- und Gerichtsherren, die in den streng hierarchisch geordneten Gesellschaften der Antike, des Mittelalters oder der frühen Neuzeit ihre Machtstellung ausnutzten und ihre Leibeigenen oder Untergebenen bedrängten, missbrauchten und vergewaltigten. Fraglich ist allerdings, ob ein derartiges verankertes und verbrieftes Recht in der Geschichte jemals wirklich existiert hat. Denn die Quellenlage, die ein solches „Herrenrecht“ belegen würde, ist sehr dünn.

Vorwürfe um Feudalherren zu diskreditieren?

Viele Dokumente aus dem Mittelalter, die als angebliche Beweise für das Vorrecht auf Entjungferungen angeführt werden, beziehen sich in Wirklichkeit auf andere Dinge: Oft geht es in den alten Texten um spezielle Steuern, die die Bauern an ihre Herren zahlen mussten, um überhaupt heiraten zu dürfen und eine eigene Familie gründen zu können. Viele kritische Berichte über das angebliche Herrenrecht stammen zudem aus der Zeit der Aufklärung im 18. Jahrhundert und zielten darauf ab, die alten Feudalherren mit ihren angeblich barbarischen Sitten zu diskreditieren. Das erste Mal wird das Recht im Mittelalter um 1247 in einer Quelle aus der Abtei von Mont-Saint-Michel erwähnt. Es handelt sich dabei um ein Versgedicht, in dem das harte Leben der Bauern in der Gemeinde Verson und die vielen Forderungen ihrer Grundherren angeprangert werden. Erwähnt wird, dass ein Bauer angeblich seinem Herren Geld dafür bezahlen musste, dass er seine Töchter verheiraten durfte, da die Mädchen sonst von diesem vergewaltigt würden. Auf den ersten Blick wird die Barbarei und Tyrannei der weltlichen Feudalherren angeprangert, aber in Wirklichkeit handelt es sich um ein satirisches Gedicht.

Die Verfasser, wohl Benediktinermönche der Abtei von Mont-Saint-Michel, verfolgten nämlich eine ganz bestimmte Absicht und nutzten die Verse als politisches Instrument: Sie wollten Gebiete anderer Feudalherren in ihre eigenen Ländereien überführen. Daher behaupteten sie, dass es unter den Mönchen gerechter zugehe und es für die Bauern profitabler wäre, im Herrschaftsbereich der Mönche zu bleiben oder sogar dorthin zu ziehen. Auf der Iberischen Halbinsel sind die Belege für die Existenz eines derartigen Rechts der ersten Nacht ebenfalls eher dürftig. Erhalten sind zum Beispiel zwei Texte aus der Zeit von König Alfons X., der von 1252 bis zu seinem Tod Herrscher von Kastilien und dem Königreich León war. Diese Gesetzbücher, der „Fuero Real“ und die „Partidas“ , beziehen sich aber auf ganz andere Situationen: Darin wird beispielsweise die Strafe für denjenigen festgelegt, der eine Braut oder einen Bräutigam am Hochzeitstag kränkt, wobei es ausschließlich um verbale Beleidigungen geht.

Die Mönche der Abtei Mont-Saint-Michel prangerten im 13. Jahrhundert die Feudalherren an – nicht ohne politischen Hintergedanken.

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Der stärkste Beweis für das Bestehen eines Herrenrechts der ersten Nacht ist im mittelalterlichen Spanien im sogenannten Schiedsspruch von Guadalupe von 1486 zu finden, mit dem die Feudalherren und Bauern Kataloniens nach einem langen Konflikt Frieden schlossen. Darin heißt es, dass die „schlechten Gebräuche“, die die Herren ihren bäuerlichen Vasallen auferlegt hatten, abgeschafft werden, einschließlich der Regel, die es dem Herrn erlaubte, „sich in der ersten Nacht eine Frau zu nehmen, um mit ihr zu schlafen“. Obwohl die Bedeutung des Textes keinen Zweifel zu lassen scheint, ist die Sache komplex. Jahre zuvor, beim Ausbruch der ersten Bauernrevolten in Kastilien 1462, hatten die Landbewohner gefordert, den Missbrauch abzuschaffen, wonach Herren „die erste Nacht mit Frauen ihrer Herrschaft verbringen“ dürfen.

Kannten Feudalherren das Recht der ersten Nacht nicht?

Damals antworteten die Feudalherren, dass sie niemanden kennen würden, der einen solchen Dienst verlange, dass sie aber, wenn es diese Regel gebe, damit einverstanden seien, diese abzuschaffen. Vielleicht leugneten diese Adligen damals Praktiken, von denen sie sehr wohl wussten. Es könnte aber auch sein, dass man hier vorsorglich ein Herrschaftsrecht aushebeln wollte, das tatsächlich so aber nie existiert hat. Wenn es das ius primae noctis gegeben haben sollte, ist es merkwürdig, dass sich in den königlichen Archiven dazu keine weiteren Hinweise finden. Daher kann man davon ausgehen, dass das Herrenrecht ein Mythos war. Spätestens seit dem 13. Jahrhundert diente die Geschichte in Westeuropa als politische Waffe gegen die Feudalherren. Im 16. und 17. Jahrhundert wurde sie von Juristen gezielt genutzt, um das Ansehen der niederen Grundherren vor Ort herabzusetzen – oft zugunsten der Krone und des Hochadels, die mit dieser Schicht im Konflikt waren.

So gab der Franzose Esprit Fléchier 1665 Klagen von Bauern in der Auvergne wieder und schrieb über das droit de cuissage: „Es gibt ein Recht, das in der Auvergne sehr verbreitet ist und das man das ‚droit de cuissage‘ nennt […]. Ursprünglich gab es dem Herren die Macht […], mit der Ehefrau im Bett zu sein.“ Der Autor lieferte jedoch keine Beweise für diese Behauptung. In einem Eintrag über das Herrenrecht in der berühmten „Encyclopédie“ von Diderot und D’Alembert heißt es, „dass sich die Fürsten vor und während der Kreuzzüge anmaßten, die erste Nacht mit den frisch Vermählten, ihren plebejischen Vasallen, zu schlafen […]. Im letzten Jahrhundert ließen einige ihre Untertanen für den Verzicht auf dieses seltsame Recht bezahlen, das lange Zeit in fast allen Provinzen Frankreichs und Schottlands galt.“ Die Diskussion über die Praxis dauert bis in unsere Zeit: Gelehrte suchten nach Dokumenten, die die Existenz belegten, während andere alles für eine Erfindung hielten. Dass sich der Mythos bis heute hält, liegt zweifellos daran, dass das Mittelalter allgemein als unbarmherzige, dunkle Epoche gilt. Aber das war es nicht mehr als andere Zeitalter auch.

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