Bedroht

Die letzte Ruhestätte ist eine Glasflasche in der Sammlung des Naturhistorischen Museums von Florida. Die Augen der Schwarzen Strandammer (Ammodramus maritimus nigrescens) sind verkrustet, die Federn im konservierenden Alkohol zerfleddert.

Von Verlyn Klinkenborg
bilder von Joël Sartore
Foto von Joël Sartore

Die letzte Ruhestätte ist eine Glasflasche in der Sammlung des Naturhistorischen Museums von Florida. Die Augen der Schwarzen Strandammer (Ammodramus maritimus nigrescens) sind verkrustet, die Federn im konservierenden Alkohol zerfleddert. Wie man am Etikett ablesen kam, starb der Vogel, ein Männchen, am 16. Juni 1987. Dreieinhalb Jahre später erschien im amtlichen Mitteilungsblatt der US-Regierung eine dürre Meldung: Die Schwarze Strandammer sei ausgestorben und werde hiermit von der Liste der gefährdeten Tierarten gestrichen. Weder die Art noch ihr Lebensraum - die Salzmarschen auf Merritt Island - unterlägen weiterhin dem gesetzlichen Schutz. Die Ausrottung der Strandammern war keine Absicht. Niemand wollte sie essen, niemand jagte sie aus sportlichem Ehrgeiz.

Wild leben Ozelots in den USA nur noch in Texas. Einige dieser scheuen Raubkatzen streifen durch abgelegene Regionen Mittel- und Südamerikas, aber genaue Daten, wie viele es sind, gibt es nicht.
Foto von Bild: Joel Sartore

Wild leben Ozelots in den USA nur noch in Texas. Einige dieser scheuen Raubkatzen streifen durch abgelegene Regionen Mittel- und Südamerikas, aber genaue Daten, wie viele es sind, gibt es nicht.

Ihre Nester wurden nicht geplündert, und sie fielen auch keiner eingeschleppten Raubtierart zum Opfer. Doch die Menschen brauchten Bauland. Also spritzten sie DDT gegen die Mücken und errichteten Einfriedungen, in denen Süßwasserpflanzen an die Stelle der Salzmarschvegetation traten. Die Schwarzen Strandammern, speziell angepasst an das Leben im Schlickgras, verloren Nahrung und Brutraum. Alles, was von ihnen blieb, ist ein Vogel in einer Flasche.

Der Endangered Species Act (ESA) - das Gesetz zum Schutz bedrohter Arten - erwies sich in diesem Fall als nutzlos. Seit der damalige US-Präsident Richard Nixon 1973 das Gesetz unterzeichnet hat, soll es wie eine Art Quarantänestation wirken, ein zeitweises juristisches Refugium für Lebensformen, die von Ausrottung bedroht sind. Ganz korrekt hieße der ESA besser "Gesetz zum Schutz gefährdeter Arten und ihrer Lebensräume". Denn eigentlich soll es Arten schützen, indem man ihre ureigenen Lebensräume benennt und erhält. Das können alte Wälder für den Fleckenkauz sein oder der Little Tennessee River für den fingerlangen Zwergbarsch Percina tanasi. Das Gesetz war immer umstritten, weil "Schutz der Lebensräume" in der Regel bedeutet, dass Menschen diese Ökosysteme nicht verändern dürfen. Und da fangen die Probleme an. Der Wortlaut ist streng und eindeutig.

Das Gesetz schreibt allen staatlichen Behörden und Einrichtungen vor, sich aktiv für den Schutz solcher Arten einzusetzen, die in einer Liste als endangered (vom Aussterben bedroht) oder threatened (gefährdet) erfasst sind. Dazu muss die US-Bundesregierung mit den Regierungen der Einzelstaaten zusammenarbeiten. Die Vereinigten Staaten mussten zudem einige internationale Abkommen umsetzen, mit denen Arten vor dem Aussterben bewahrt werden sollen.

Hintergrund war das erwachende Umweltbewusstsein. Nicht nur Ökologen mahnten, auch öffentlich wurde erkannt, dass die Bestände vieler Arten - vom Blauwal bis zum Schreikranich - vor dem Kollaps standen. Die Situation hat sich seither nicht verbessert. In den USA leben heute rund hundert Millionen Menschen mehr als 1973, die Weltbevölkerung ist gar um 2,8 Milliarden Köpfe gewachsen. Die Folgen des Klimawandels auch für die Tiere und Pflanzen waren damals nur zu erahnen. Studie um Studie - über Biotopzerstörung, Abholzung, die Plünderung der Meere oder den Rückgang der Zugvogelbestände - ist belegt, dass die Zukunftsaussichten für viele Arten heute schlechter sind als vor 35 Jahren. Gleichzeitig haben die steigenden Ansprüche einer wachsenden Anzahl von Menschen aus einem einst "nur" umstrittenen Gesetz eine Art Krieg werden lassen.

Auf der einen Seite steht das Recht der Grundeigentümer, ihren Besitz nach eigenem Ermessen zu erschließen und zu nutzen; auf der anderen das Gebot zum Schutz von Lebensräumen, die für gefährdete Arten unentbehrlich sind. Der ESA verbietet auch auf Privatgrund strikt die Vertreibung einer gefährdeten Art und die Zerstörung wichtiger Lebensräume. Grundbesitzer klagten deswegen schon wegen Verletzung ihrer Eigentumsrechte. Meistens verloren sie. Manche Eigentümer fürchteten die Folgen des Artenschutzgesetzes so sehr, dass sie ihre Ländereien schon vorbeugend biologisch bereinigen ließen - etwa durch Abholzung oder Trockenlegung -, wenn zu erwarten war, dass eine dort heimische Art auf die Schutzliste gesetzt werden sollte.

Zuletzt hatte die Regierung unter George W. Bush alles versucht, um das Artenschutzgesetz unwirksam zu machen. Sie kürzte die Finanzierung und politisierte die wissenschaftlichen Untersuchungen zum Status gefährdeter Arten. In den acht Jahren der Amtszeit von George W. Bush wurden nur 64 Arten neu in die Liste aufgenommen. Während der nur vierjährigen Präsidentschaft seines Vaters waren es noch 235. Und es ist nicht einfach, eine neue Art auf diese Liste setzen zu lassen. Manchmal kommt ein Vorschlag von den Behörden selber, in anderen Fällen geht die Initiative von der Öffentlichkeit oder von Naturschutzorganisationen aus. Es muss ein wissenschaftliches Gutachten über einen neuen Kandidaten für die Schutzliste geben und einen Zeitraum, in dem jedermann dazu seine Meinung vorbringen kann.

(NG, Heft 4 / 2009)

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