Gerichtskämpfe im Mittelalter: Der Mythos vom Gottesurteil

Unklare Streitigkeiten vor Gericht klärte man im Mittelalter oftmals per „Gottesurteil“ im Zweikampf. Solche Gerichtskämpfe verliefen aber meist anders, als man vermuten würde. Was steckt hinter dem Mythos?

Von Markus Röck
Veröffentlicht am 1. Juni 2022, 16:01 MESZ
Zwei Ritter in Rüstung im Zweikampf

In den sogenannten "Schranken" stehen sich zwei Kämpfer gegenüber.

Abbildung aus dem Fechtbuch von Hans Talhoffer, 1467, Public Domain via Wikimedia Commons

In München hatte man ein solches Spektakel nur selten gesehen: Mitten am Marktplatz der Stadt, wo sich heute der Marienplatz befindet, prallten am 4. Februar 1370 die Schwerter zweier Ritter aufeinander. Für den Schwaben Theobald Giß von Gißenberg und für Seitz von Altheim, seinem Kontrahenten aus Bayern, stand an jenem Tag viel auf dem Spiel. Mit einem Zweikampf auf Leben und Tod hatten beide ihre Unschuld zu beweisen - vor dem bayerischen Herzog, den anwesenden Rittern und Edelleuten und vor allem vor Gott höchstselbst.

Im Mittelalter waren Zweikämpfe ein in ganz Europa verbreitetes Mittel, um Rechtsstreitigkeiten vor Gericht zu klären. „Vor allem in Fällen, bei denen Tatsachen unklar waren, dienten Zweikämpfe der gerichtlichen Wahrheitsfindung“, sagt Dr. Christian Jaser, Professor für Mittelalterliche Geschichte an der Universität Klagenfurt. Laut Jaser brachte der Gerichtskampf idealerweise eine klare Entscheidung. Insbesondere dann, wenn sich diese durch Beweise oder Zeugenbefragungen nicht herbeiführen ließ. „Es gab einen Sieger und einen Verlierer. Der Unterlegene verlor auch den Rechtsstreit“, sagt Jaser. Immer wieder wurde das Ergebnis eines Zweikampfes dabei auch als Gottesurteil gesehen. „Hier sind biblische Vorstellungen am Werk, dass der von Gott auserkorene Kämpfer gewinnt“, so Jaser.

Wie verbreitet waren Gerichtskämpfe?

Der Ursprung von gerichtlichen Zweikämpfen liegt im germanischen Kulturkreis. Schon in den frühmittelalterlichen Stammesrechten der Bayern und der Schwaben waren Gerichtskämpfe verankert. Auch der vorwiegend in Nordeuropa verbreitete Holmgang –  ebenfalls ein Zweikampf zur Klärung von Streitigkeiten – wird als Vorläufer von mittelalterlichen Gerichtskämpfen angesehen. Spätestens mit der Expansion des fränkischen Reichs und der damit einhergehenden Christianisierung Europas im 7. und 8. Jahrhundert lassen sich gerichtliche Zweikämpfe auch in Westeuropa nachweisen.

BELIEBT

    mehr anzeigen

    Zu den am häufigsten herangezogenen bildlichen Quellen für Gerichtskämpfe zählen die Fechtbücher des Hans Talhoffer. Talhoffer (ca. 1420 - ca. 1490) war ein deutscher Fechtmeister, der im 15. Jahrhundert mehrere Werke zu gerichtlichen Zweikämpfen verfasst hat. Nach eigenen Angaben trat Talhoffer als sogenannter Lohnkämpe auch selbst mehrmals zu Gerichtskämpfen an.

    Illustration aus dem Fechtbuch von Hans Talhoffer, 1467, Public Domain via Wikimedia Commons

    Wie verbreitet die Gerichtskämpfe im deutschsprachigen Raum oder in Europa tatsächlich waren, ist umstritten. „Die Gerichtsüberlieferungen sind sehr ungleich“, so Jaser. So gibt es vor allem aus Franken und dem heutigen Südwestdeutschland mehrere Schriften, die den Ablauf von Gerichtskämpfen relativ detailliert beschreiben, „inwieweit diese den Rechtsalltag widerspiegeln, ist aber nicht erhoben“, sagt der Professor. Oftmals sei das Zweikampfgeschehen in der Literatur überdramatisiert dargestellt worden. Ein Trend, der sich von mittelalterlichen Gerichtsüberlieferungen über Forschungsliteratur bis hin zu moderner Literatur zieht und sich auch in aktuellen Filmen und Serien wiederfindet.

    Nach aktuellem Forschungsstand gehe man davon aus, dass Zweikämpfe weitaus seltener stattfanden, als man vielleicht denken würde. „Der Zweikampf ist im Frühmittelalter und auch im Hochmittelalter eher als Ultima Ratio anzusehen“, sagt Jaser. So sei der Verfahrensweg eher auf Zweikampfvermeidung ausgelegt gewesen. Immer wieder hätte es Verfahrensetappen gegeben, in denen man sich vom Zweikampf zurückziehen und stattdessen einen glücklichen Vergleich anstreben konnte. Ein spontaner Kampf auf Leben und Tod, so wie es moderne Interpretationen von Gerichtskämpfen in Serien und Hollywood-Filmen suggerieren, stand also eher selten auf der Tagesordnung von Gerichten. „Es verlief alles ein bisschen nüchterner, als wir uns das vorstellen“, so Jaser.

    Raub, Mord und andere Anlässe

    Doch in welchen Fällen kam es doch zu einem Zweikampf? „Es gibt in den Regionen Europas unterschiedliche Delikte, die zu einem gerichtlichen Zweikampf führten. Meistens wurde er aber wegen Schwerverbrechen initiiert“, sagt Jaser. Angriff auf Besitz und Leben, Raub, schwere Körperverletzung, Mord oder Vergewaltigung – all das konnte zu einem Zweikampf führen. Insbesondere im Spätmittelalter waren auch Verletzungen der Ehre häufig ein Grund für Zweikämpfe.

    Im Münchner Fall von 1370 war es ein angebliches Raubdelikt, das den Zweikampf auslöste: Sowohl Theobald Giß von Gißenberg als auch Seitz von Altheim beschuldigte den jeweils anderen der Räuberei. Da sich beide Parteien nicht vor Gericht einigen konnten, sollte die Wahrheit durch ein Gottesurteil ermittelt werden. Beide Parteien stimmten dem Gerichtskampf zu und setzten so ein hochformalisiertes Procedere in Gange.

    Gerichtskämpfe fanden meist auf publikumswirksam auf öffentlichen Plätzen statt. Dieses Gemälde zeigt einen Zweikampf 1409 in Augsburg.

    Foto von Gemälde von Jörg Bräu dem Jüngeren und Paulus Hector Mair, um 1544, Public Domain, via Wikimedia Commons

    Vom Fehdehandschuh zum Duell in den Schranken

    „Bei einem Gerichtskampf sollte alles nach festen Regelwerken stattfinden“. So sahen Gerichtskämpfe mehrere einzuhaltende Verfahrenspunkte vor, wenn erst einmal der Eid der gegnerischen Partei oder das Urteil eines Richters infrage gestellt wurde. „Zunächst mussten sogenannte Kampfespfänder übergeben werden“, sagt Jaser. Oftmals handelte es sich dabei um den berühmten Fehdehandschuh. Im Anschluss mussten Bürgen gestellt und finanzielle Vorleistungen getroffen werden. Darüber hinaus gab es eine meist mehrwöchige Vorbereitungszeit, die beide Parteien einzuhalten hatten. „Es gab immer wieder Verfahrenshürden, die auf eine Verzögerung oder eine Vermeidung des Zweikampfes abzielten.“

    Hatten es sich die Kombattanten auch nach dieser Zeit nicht anders überlegt, stand schließlich der tatsächliche Zweikampf auf dem Plan. „Dabei handelte es sich um einen kontrollierten Gewaltausbruch unter der Oberaufsicht eines Gerichtsherren“, so Jaser. Doch nicht nur der Gerichtsherr musste bei einem Zweikampf persönlich präsent sein. Auch Zuseher waren zugegen und mit den sogenannten Grießwartl gab es eigenes Wettkampfpersonal, das den Kampf beobachtete und die Einhaltung der Regeln kontrollierte. 

    Der Kampf selbst fand innerhalb der sogenannten „Schranken“ statt. Das waren Holzgerüste, die meist an prominenter Stelle, wie etwa am Münchner Marktplatz, errichtet wurden und das Kampffeld begrenzten. Oftmals waren es Adelige, die ihr Recht innerhalb dieser Begrenzung verteidigten und ihre Gegner sprichwörtlich „in die Schranken wiesen“. „Es gibt aber Belege, dass andere soziale Kreise ebenfalls Zweikämpfe durchführten“, so Jaser. In vielen Städten hatten auch freie Bürger das Recht, sich Zweikämpfen zu stellen, während in bäuerlichen Kreisen mit den sogenannten Kolbengerichten eine ähnliche Praxis Einzug hielt.  

    Frauen durften ebenfalls an gerichtlichen Zweikämpfen teilnehmen. Sehr detailliert schildert einen solchen Gerichtskampf zwischen Mann und Frau beispielsweise eine Zeichnung aus dem 1467 erschienenen Fechtbuch des Hans Talhoffer. Für den Mann wurde demnach eine Grube ausgehoben, in die er hineinsteigen musste und die er während des Kampfes nicht verlassen durfte. Dies geschah, um etwaige körperliche Vorteile auszugleichen. „Die Kämpfe hatten in gewisser Weise auch einen Fairnessgedanken“, so Jaser. Alte, kranke oder anderweitig beeinträchtigte Personen konnten beispielsweise einen sogenannten Lohnkämpen schicken, der gegen Bezahlung den Kampf an ihrer statt austrug.

    Auch Gerichtskämpfe zwischen Männern und Frauen waren im Mittelalter nicht unüblich. Für mehr "Fairness" mussten Männer oftmals mit Handicap antreten.

    Illustration aus dem Fechtbuch von Hans Talhoffer, 1467, Public Domain via Wikimedia Commons

    Das Ende der Gottesurteile

    Die beiden Ritter von Gißenberg und von Altheim verzichteten auf Lohnkämpen und standen sich der Überlieferung nach persönlich gegenüber. Zunächst zu Pferde, dann im Zweikampf – mit Schwertern, Dolchen und Lanzen. Mit einem Dolchstoß soll es von Altheim nach mehr als einer halben Stunde des Ringens schließlich gelungen sein, seinen Kontrahenten tödlich zu verwunden. Damit konnte Seitz von Altheim auch seine Unschuld beweisen. Dass die Kämpfe immer auf Leben und Tod geführt wurden, ist jedoch ein weiterer Mythos, den die Gerichtskämpfe literarischen Dramatisierungen zu verdanken haben. Zwar sei der Tod insbesondere bei einem Zweikampf mit Schwertern nicht auszuschließen gewesen, „es ist aber nicht so, dass jeder Zweikampf mit dem Tod endete“, sagt Jaser. Nach aktuellen Annahmen sei dies sogar eher seltener als häufiger der Fall gewesen.

    Wie oft ein gerichtlicher Zweikampf als Gottesurteil angesehen wurde, ist ebenfalls umstritten. Sein Schicksal teilt sich der Zweikampf aber mit den anderen Gottesurteilen wie Wasserprobe oder Kesselfang: Auch die Gerichtskämpfe erlebten im späteren Mittelalter einen Niedergang. Schon im 4. Laterankonzil 1215 wurde der Zweikampf von der Kirche verboten. Zwar hatten Gerichtskämpfe im weltlichen Rechtsgebrauch noch etwas länger Bestand – doch auch hier verschwanden sie allmählich. So sind in mehreren größeren Kampfstätten im 15. Jahrhundert die letzten Gerichtskämpfe dokumentiert.

    „Die Vorstellung, dass man Gott herausfordert und zu einer Entscheidung zwingt, war im Spätmittelalter zunehmend der Kritik ausgesetzt“, sagt Jaser. Darüber hinaus seien in dieser Zeit auch alternative Verfahren zur Wahrheitsfindung immer beliebter geworden. So zum Beispiel die Zeugenbefragung, die insbesondere durch die berüchtigte Inquisition forciert wurde – notfalls auch durch Folter. Ob die Ritter von Gißenberg oder von Altheim von diesen „neuen" Methoden profitiert hätten, ist fraglich. Für Christian Jaser sei aber eines nicht von der Hand zu weisen: „Aus rechtlicher Sicht war das ein ziemlich großer Rationalitätsfortschritt.“

    loading

    Nat Geo Entdecken

    • Tiere
    • Umwelt
    • Geschichte und Kultur
    • Wissenschaft
    • Reise und Abenteuer
    • Fotografie
    • Video

    Über uns

    Abonnement

    • Magazin-Abo
    • TV-Abo
    • Bücher
    • Disney+

    Folgen Sie uns

    Copyright © 1996-2015 National Geographic Society. Copyright © 2015-2024 National Geographic Partners, LLC. All rights reserved