Verbrechen im Weltraum: Kanada verfolgt Straftaten auf dem Mond

Bislang galt der Mond als strafrechtsfreier Raum. Das ändert sich nun: Ab dem Jahr 2024 können kanadische Astronauten für auf Mondmissionen begangene Straftaten belangt werden.

Von Insa Germerott
Veröffentlicht am 6. Mai 2022, 15:21 MESZ
Der Mond im Weltall.

Bislang galt auf dem Mond das UN-Weltraumrecht, das kein Strafrecht impliziert. Kanada verankert nun als erstes Land auch Strafrecht auf dem Mond im Gesetzbuch. 

Foto von SevenStorm JUHASZIMRUS / Pexels

Ob auf dem Mars oder auf dem Mond: Menschliche Aktivitäten werden im Weltraum in den kommenden Jahrzehnten voraussichtlich weiter zunehmen. Sowohl wissenschaftliche Forschungsmissionen als auch privat finanzierte Trips ins All werden mehr und mehr alltäglich. Doch wo Menschen mit unterschiedlichen Interessen zusammenkommen, erhöht sich auch das Konfliktpotenzial. 

Der auf Weltraumrecht spezialisierte Jurist Tim Ruster sagt: „Je weiter in den Weltraum vorgedrungen wird, desto mehr Streitigkeiten werden sich dort auch ereignen.“ Dadurch werde mehr juristische Klarheit im Umgang mit potentiell anfallenden Straftaten nötig. 

Jetzt herrscht zumindest auf dem Mond ein wenig mehr davon: Das kanadische Parlament in Ottawa hat einen Entwurf zur Anpassung des Strafgesetzbuchs auf den Weg gebracht, der die Strafverfolgung von Verbrechen auf dem Mond nach kanadischem Recht vorsieht. Kanada ist damit das erste Land, das Strafrecht auf dem Mond gesetzlich verankert. 

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Der Mond: Ein Internationaler Gemeinschaftsraum

Der Mond ist – wie zum Beispiel auch die Ozeane – als Internationaler Gemeinschaftsraum definiert. Für ihn ist kein gültiges Strafrecht festgelegt, stattdessen untersteht er der Ordnung des Völkerrechts. „Auf dem Mond gelten bestimmte Grundregeln, die im UN-Weltraumrecht geregelt sind. Das Strafrecht kommt darin nicht vor. Aber jeder Astronaut nimmt vereinfacht gesagt sein nationales Recht mit in den Weltraum“, sagte Stephan Hobe, Direktor des Instituts für Luftrecht, Weltraumrecht und Cyberrecht an der Universität Köln. 

Strafrechtsfragen wurden bisher individuell und abhängig vom jeweils geltenden Recht beteiligter Länder geklärt – ohne allgemeine Regelung. Wie ein Straffall im All gerichtlich verhandelt wurde, ist bislang davon abhängig, zu welchem Staat das Modul gehört, in dem die Tat begangen wurde, und welche Staatsangehörigkeit Opfer und Täter haben. „Im Einzelfall müssen sich die betroffenen Staaten dann einigen“, sagt Hobe.

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    Was ändert nun aber die neue kanadische Regelung? Sie besagt, dass auf kanadisch unterstützen Missionen zusätzlich zum allgemeinen UN-Weltraumrecht nun auch das im Gesetzbuch verankerte Strafrecht für den Mond greift – wenn Taten begangen werden, die nach kanadischem Landesrecht strafbar wären. Darüber hinaus gilt die Regelung für kanadische Astronauten auf jeder Weltraummission, an der sie beteiligt sind: Sollten sie auf der Mondoberfläche Straftaten begehen, werden sie für diese auf gleiche Weise belangt wie für dieselbe Tat auf kanadischem Boden.werden, 

    Schon bald könnte es für das neue Gesetze einen ersten Testlauf geben: Im Mai 2024 startet die NASA-Mondmission „Artemis II“, bei der zunächst der Mond umrundet werden soll. Auf sie folgt mit „Artemis III“ die erste bemannte Mondmission seit „Apollo 17“ im Jahr 1972. Mit an Bord: ein kanadischer Astronaut.

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