Arbeitskämpfe historisch: Schon die Alten Ägypter streikten

Die Bahn fährt nicht, die Bauern blockieren die Straßen. Streiks und Proteste sind ein probates Mittel, um Berufsinteressen durchzusetzen. Schon vor über 3.000 Jahren forderten Menschen auf diese Weise ihre Rechte ein.

Von Insa Germerott
Veröffentlicht am 23. Jan. 2024, 08:36 MEZ
Altes Papyrus mit altägyptischen Schriftzeichen.

Das Papyrus von Amunnakht beschreibt den ersten Streik der Menschheit. Es wird im Museo Egizio in Turin, Italien, aufbewahrt. 

Foto von Museo Egizio / Wikimedia Commons / CC BY 2.5

Ob im Krankenhaus, bei der Bahn oder in der Kita: Immer wieder streiken und protestieren Menschen, um auf Missstände in ihren Berufen aufmerksam zu machen und ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern. Dabei sind Streiks keine Erfindung der Deutschen Bahn: Schon die Alten Ägypter legten ihre Arbeit nieder, um zum Beispiel ihr Recht auf Bezahlung durchzusetzen. Als erster dokumentierter Arbeitskampf der Menschheit ging ein Sitzstreik in Ägypten um 1159 v. Chr. in die Geschichte ein: der Streik von Deir el-Medineh.

Tal der Könige: Der älteste bekannte Streik der Menschheit

Zu dieser Zeit war der altägyptische König Ramses III. an der Macht. Im Neuen Reich, also von 1550 bis 1070 v. Chr., genossen die Arbeiter im Tal der Könige in Theben einen besonderen Status. Denn sie erbauten die Königsgräber, die für den Pharao einen immensen Stellenwert besaßen – schließlich ging es um dessen Leben nach dem Tod und sein Ansehen in der Nachwelt. „Dieser Zweck konnte nicht ohne die loyalen Bemühungen der Nekropolenhandwerker erreicht werden“, schreibt William F. Edgerton im Essay The Strikes in Ramses III. Twenty-Ninth Year, der 1951 in der Zeitschrift Journal of Near Eastern Studies erschien. Aus diesem Grund verscherzten es sich die Pharaonen nicht mit ihnen.

Die Nekropolenarbeiter in Theben erhielten damals einen Deputatlohn, also ein Gehalt in Form von Naturalien, in diesem Fall Getreidelieferungen. Diese wurden zum Zeitpunkt des Streiks bereits seit 18 Tagen nicht geliefert. Am 4. November 1159 v. Chr. eskalierte die Lage schließlich: Zwei Vorarbeiter und vierzig Arbeiter schlossen sich zusammen und legten die Arbeit am Prinzengrab nieder. Das Ereignis wurde auf einem Papyrus überliefert, der im Museo Egizio in Turin, Italien, aufbewahrt wird.

Darin heißt es, dass die Streikenden am besagten Novembertag statt zur Arbeit zu den alten Totentempeln aufbrachen und dort folgendes verkündeten: „Wir sind hungrig! Achtzehn Tage sind im Monat vergangen.“ Danach setzten sie sich an der Rückseite eines Hauses nieder. Am Abend kehrten die Arbeiter zurück in ihr Dorf. 

Obwohl ihnen Brot gegeben wurde, setzten sie den Streik am nächsten Tag fort. Dieses Mal blieben sie sogar über Nacht am Tempel, bis ihnen in den Morgenstunden versichert wurde, dass ihre fälligen Getreidelieferungen ausgeteilt werden würden. Auch wenige Tage später kam es noch einmal zu Streikmärschen – teilweise liefen sogar Frauen und Kinder mit. Die Familien der Arbeitenden streikten so lange, bis auch die letzte Ration Getreide ausgeteilt wurde. 

Seit wann gibt es Streiks in Europa?

Während in Ägypten bereits früh gestreikt wurde, etablierte sich die europäische Streikkultur erst tausende Jahre später: im Zuge der Industriellen Revolution, ab der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. England und Frankreich legten vor, Deutschland zog mit seinem ersten großen Streik im Jahr 1873 nach: In diesem erkämpften Buchdrucker zum ersten Mal einen Flächentarifvertrag, heißt es in einem Artikel der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb). 

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    Ein Streik während der Industrialisierung: Arbeiter im Ausstand konfrontieren einen Unternehmer. 

    Foto von Robert Koehler, 1850-1917, Deutsches Historisches Museum

    „Im Vergleich zu anderen Ländern wird in Deutschland jedoch wenig gestreikt“, heißt es im selben Artikel. „Dabei unterscheiden sich auch die Streikkulturen: In Frankreich beispielsweise gibt es auch ein individuelles Streikrecht.“ Und politische Streiks. In Deutschland sind letztere verboten. 

    Arbeitsniederlegung in Deutschland 

    Darüber hinaus gibt es klare gesetzliche Regelungen für die Arbeitsniederlegung. Zum Beispiel ist ein Streik hierzulande nur rechtmäßig, wenn Gewerkschaften mit dem Ziel einer tarifvertraglichen Regelung dazu aufgerufen haben. Streik wird in Deutschland als letztes Mittel der Interessendurchsetzung gesehen. So wird in den meisten Gewerkschaften erst dazu aufgerufen, wenn keine anderweitige Einigung erreicht werden konnte und mindestens 75 Prozent der Mitglieder dem Streik zugestimmt haben. Sobald sich mit dem Arbeitgeber geeinigt wurde, darf nicht weitergestreikt werden. 

    Bis dahin müssen die Streikenden zunächst mit finanziellen Einbußen leben: Während eines Streiks „ruht“ das Arbeitsverhältnis in Deutschland. Der Arbeitgeber ist demnach nicht verpflichtet, seine Arbeitnehmer*innnen während der Arbeitsniederlegung zu vergüten. Dafür unterstützt die Gewerkschaft ihre Mitglieder, indem sie ihnen Streikgeld zahlt. 

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