Erfolg für den Artenschutz: Neues EU-Verbot für Elfenbeinhandel

Findet die blutige Geschichte des Elfenbeinhandels endlich ein Ende? Die Europäische Kommission verschärft in diesem Monat die Regeln, um den illegalen Handel mit dem „weißen Gold” zu unterbinden.

Wilderei und der Handel mit Elfenbein wirkt sich stark auf die Population der Afrikanischen Elefanten aus: 2016 gab es nur noch ungefähr 415.000 Tiere.

Foto von AdobeStock
Von Lisa Lamm
Veröffentlicht am 14. Jan. 2022, 14:30 MEZ

Ab kommender Woche ist der Handel mit Elfenbein in der Europäischen Union (EU) weitgehend verboten. Am 19. Januar tritt ein neues Maßnahmenpaket in Kraft, welches die Regeln zum Im- und Export von Elfenbein weiter verschärft und weniger Ausnahmen zulässt. Es war im Dezember von der EU-Kommission angenommen worden.

Die Einfuhr von frischem Elfenbein aus der Zeit nach 1990 war bereits zuvor ausnahmslos verboten. Für Elfenbein aus den Jahren vor 1990 gab es allerdings Möglichkeiten, mit Ausnahmegenehmigungen weiterhin Handel zu betreiben. Nun gelten strengere Regeln: Mit verarbeitetem Elfenbein darf nur noch gehandelt werden, wenn das entsprechende Objekt aus den Jahren vor 1947 stammt und ein Zertifikat besitzt. Bei Musikinstrumenten liegt diese Grenze im Jahr 1975. Rohelfenbein darf nur noch in Ausnahmen zur Reparatur antiker Objekte genutzt und sonst gar nicht gehandelt werden.

Elfenbeinhandel und Artenschutz

Der Schritt scheint mehr als überfällig, denn der weltweite Handel mit illegalen Wildtierprodukten boomt – auch heute noch. Nach dem Elfenbeinrausch der 1980er Jahre ist die Nachfrage nach Elfenbein aktuell wieder besonders hoch und die Wilderei erlebt neue Höhepunkte. Aktuell werden afrikaweit rund 20.000 bis 30.000 Elefanten pro Jahr gewildert. Auf dem Schwarzmarkt werden pro Kilogramm Stoßzahn bis zu 1000 Euro gezahlt. 

Historisch hat sich der Handel mit Elfenbein dramatisch auf den Bestand der Afrikanischen
Elefanten ausgewirkt: Von mehreren Millionen Tieren um 1900 sank der Bestand stetig auf ungefähr 415.000 Exemplaren im Jahr 2016. Und auch in Teilen Asiens sind Elefanten in manchen Regionen quasi verschwunden.

BELIEBT

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    Elfenbeinhandel in der EU

    Bereits 1975 wurde ein international bedeutender Schritt unternommen, um den illegalen Handel mit wild lebenden Tier- und Pflanzenarten zu stoppen: Das Washingtoner Artenschutzabkommen CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Flora and Fauna). Durch dieses Abkommen wurde am 17. Oktober 1989 schließlich auch der internationale Handel mit Elfenbein verboten. Allerdings gab es auch in diesem Abkommen zahlreiche Ausnahmen, die es den Ländern erschwerten, dem illegalen Handel konsequent Einhalt zu gebieten.

    Auch die EU ist am Fortbestand der Wilderei nicht unbeteiligt. Nach Angaben des WWF entdeckte der EU-Zoll alleine zwischen 2014 und 2015 insgesamt 1.258 Stoßzähne, die hauptsächlich von der EU nach Asien illegal exportiert werden sollten. Tierschützer kritisierten in der Vergangenheit immer wieder die nachlässigen Einfuhrbedingungen der EU, die es zu leicht machten, neueres Elfenbein mit gefälschten Zertifikaten in die EU einzuschleusen, um es anschließend wieder zu exportieren. So sei der illegale Handel bisher nur befeuert worden. Die neuen Maßnahmen sollen nun die Versäumnisse der Vergangenheit aufholen.

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