Femizide in Deutschland: Wenn sich männliche Wut an Frauen entlädt

Die Uni Tübingen startet eine umfangreiche Studie zu Tötungsdelikten an Frauen – damit wird die Grauzone zwischen Mord und Gewalt erstmals empirisch und kriminologisch aufgearbeitet.

Von Deborah Roth
Veröffentlicht am 25. Feb. 2022, 16:36 MEZ, Aktualisiert am 28. Feb. 2022, 11:22 MEZ
Als Femizid bezeichnet man die Tötung von Frauen und Mädchen aufgrund ihres Geschlechts.

Als Femizid bezeichnet man die Tötung von Frauen und Mädchen aufgrund ihres Geschlechts.

Foto von franz12/AdobeStock

Alle drei Tage wird in Deutschland eine Frau von ihrem Partner oder ihrem Ex-Partner umgebracht. Das besagen Auswertungen des BKA. Oft liest man in den Medien von einer privaten „Tragödie“ oder einem Verbrechen „aus Leidenschaft“. Doch in den meisten Fällen geht es bei den Morden nicht um die Beziehungen, sondern um die Geschlechterbeziehung und dem Machtgefälle zwischen Frau und Mann. Empirische Studien, die den sozialen Kontext und die tödliche Geschlechterdynamik berücksichtigen, gibt es in Deutschland nicht.
Bis jetzt.

In einem neuen Forschungsprojekt will das Institus für Kriminologie (IfK) an der Universität Tübingen in Zusammenarbeit mit dem Kriminologischen Froschungsinstitut Niedersachsen (KFN) diesen Tötungdelikten an Frauen auf den Grund gehen. Sämtliche Strafverfahrensakten aller polizeilich registrierten Tötungsdelikte an Frauen eines Jahres in vier Bundesländern sollen untersucht und unterschiedliche Tatkonstellationen, Hintergründe und Typen geschlechtsmotivierter Tötungen herausgearbeitet werden.

Zur Ausgangslage: Zeit für einen Diskurs- und Begriffswechsel

In einem ersten Schritt wollen die Wissenschaftler und Kriminologen das bisher äußerst vage Konzept des Femizids näher bestimmen. Auch die Frage welche Tötungsdelikte hätten vermieden werden können, soll hiermit berücksichtigt werden. In Deutschland taucht der Begriff in Jurisdiktionen recht spärlich auf – oft sprechen Richter und Richterinnen von „versuchtem Mord“, einem Verbrechen „aus Leidenschaft“ oder einer Tat aus „niedrigem Beweggrund“, wobei es sich doch um ein zielgerichtetes Tötungsdelikt an Frauen handelt: einem Femizid.

Der Begriff wurde im Jahr 1976 von der US-amerikanischen Soziologin und Feministin Diane E.H. Russell beim „International Tribunal on Crimes against Women“ in den wissenschaftlichen Diskurs eingebracht. Unter den Begriff „Femizid“ fasst Russell insbesondere zwei Manifestationen von Frauentötungen zusammen: zum einen „mysogyne Tötungen“, d.h. Tötungen von Frauen aus Frauenhass und Verachtung. Zum anderen Tötungen von Frauen, weil sie nicht den patriarchalen Rollenvorstellungen entsprechen und sich der männlichen Kontrolle und Dominanz entziehen.

Das Forschungsprojekt legt hier einen Schwerpunkt auf die geschlechtsbezogenen Motive der Täter – und prüft, inwiefern diese in der Bearbeitung und Bewertung der Strafverfahren Berücksichtigung finden.

BELIEBT

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    Die Istanbul-Konvention

    Erst 2019 hatte der Bundesgerichtshof sich für mildernde Umstände für den Beschuldigten entschieden, wenn sich das Tatopfer vor der Tat von dem Mann getrennt hatte. Kurz: wenn ein Mann seine Ex-Partnerin tötet, weil sie sich von ihm getrennt hat, so gilt das als strafmildernd – ein Widerspruch zur Istanbul-Konvention, die seit 2018 auch in Deutschland völkerrechtlich bindend ist.

    Die Istanbul-Konvention verpflichtet Mitgliedstaaten, gegen alle Formen von Gewalt vorzugehen. Im Fokus der Konvention steht geschlechtsspezifische Gewalt, also jede Form von Gewalt, die sich entweder gegen Frauen richtet oder Frauen unverhältnismäßig stark trifft. Häufige Erscheinungsformen geschlechtsspezifischer Gewalt sind sexualisierte Belästigung, Vergewaltigung, Verstümmelung der weiblichen Genitalien, erzwungene Abtreibung, Sterilisation und Zwangsehen, psychische Gewalt.

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