Gebraucht und geächtet: Die Geschichte der Sexarbeit

Seit Jahrhunderten befriedigt die Prostitution sexuelle Bedürfnisse. Ebenso lang stehen Menschen, die diese Dienste anbieten, in einem gefährlichen gesellschaftlichen Aus. Von einem verachteten Beruf, den man nicht verbieten kann – oder will.

Von Katarina Fischer
Veröffentlicht am 2. Juni 2023, 08:38 MESZ
Gemälde, das Männer und Frauen innerhalb eines Bordells zeigt.

Bordellszene aus dem Jahr 1537, festgehalten vom Braunschweiger Monogrammisten, einem namentlich nicht bekannten niederländischen Maler.

Foto von Wikimedia Commons

Menschen haben Grundbedürfnisse – und diese befriedigt man heute meist mit Geld. Wer Hunger hat, kauft Lebensmittel, wer friert, eine Jacke. Wer ein Dach über dem Kopf braucht, mietet eine Wohnung. Auch das Bedürfnis nach körperlicher Nähe kann gegen Bezahlung gestillt werden – mithilfe der Dienste des angeblich „ältesten Gewerbes der Welt“, der Prostitution.

Der allseits bekannte Superlativ, der dem Beruf anhängt, ist mehr als gewagt. Denn wann in der Menschheitsgeschichte zum ersten Mal sexuelle oder erotische Dienstleistungen im Tausch gegen Geld oder Waren angeboten wurden, ist nicht belegt. Lange ging man davon aus, dass die Sexarbeit vor etwa 3.000 Jahren mit der sogenannten Tempelprostitution der Babylonier und Phönizier ihren Anfang nahm. Inzwischen werden die historischen Überlieferungen dieses Phänomens kritisch betrachtet und differenzierter interpretiert.

Antike: Befriedigung natürlicher Bedürfnisse

Erste konkrete Belege für die gewerbsmäßige Prostitution sind aus der Antike überliefert. Auch der Begriff selbst stammt aus dieser Zeit und leitet sich vom lateinischen Verb prostituere – zu Deutsch preisgeben oder zur Schau stellen – ab. Laut Historikerin Dr. Bettina Eva Stumpp, die das Thema umfassend für ihr Buch Prostitution in der römischen Antike untersucht hat, war die Sexarbeit ein Kernbereich des antiken Sexuallebens und hatte einen festen Platz neben der Ehe. Mit der Ehefrau zeugte man Kinder, für erotische Abenteuer und körperliche Befriedigung ging man zur Lupa, der Hure.

Die antike Gesellschaft war alles andere als verklemmt. Sie lebte nach dem Motto naturalia non turpia – das Natürliche ist nicht schädlich. Dieser Leitspruch schloss auch sexuelle Bedürfnisse und ihre Befriedigung mit ein. Prostitution war weder sündhaft noch unsittlich, mit Verachtung gestraft wurden in erster Linie die Pornoboskós, also die Zuhälter.

Trotzdem hatten Hurjungen und Straßenmädchen in der antiken Gesellschaft einen niedrigen Stand. Viele waren Sklaven oder Sklavinnen, deren sexuelle Ausbeutung nach römischem Recht erlaubt war. Andere stammten aus armen Familien, wurden von Schleppern in die Städte gelockt und dort zur Prostitution gezwungen oder im Kindesalter an Zuhälter verkauft.

BELIEBT

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    Dieses Wandbild, das eine erotische Szene zeigt, wurde an der Südwand des Lupanars in Pompeji gefunden, einem ehemaligen Bordell der Stadt. Inschriften an den Wänden des Gebäudes zeugen von einer hohen Frequentierung.

    Foto von Wolfgang Rieger / Wikimedia Commons

    Käuflicher Sex war in der Antike für wenig Geld zu haben. Der Preis für einen Besuch bei einer Lupa entsprach dem für ein Laib Brot oder ein Glas Wein. Billige „Huren“ warteten an der Straße oder in stickigen kleinen Kammern neben Tavernen auf Freier. Bessergestellte Prostituierte trafen ihre Kunden in Badehäusern – manchmal waren ihre Dienste bereits im Preis der Eintrittskarte inbegriffen. Am besten gestellt waren die Amicae oder Hetären – altgriechisch für Gefährtinnen. Sie waren gebildete, musisch begabte Frauen, die – ähnlich wie später die Mätressen am französischen Hof – ein relativ hohes Ansehen genossen und teilweise sogar Berühmtheit erlangten.

    Spätestens ab dem Jahr 40 n. Chr. verdiente der römische Staat an der Prostitution mit. Die Hurensteuer unus concubitus entsprach dem Lohn eines Aktes pro Tag und wurde von Hurenzinspächtern eingetrieben. Geld verdiente damit nur, wer mehrere Freier empfing. So sorgte Kaiser Caligula, der die Steuer einführte, indirekt dafür, dass die Prostitutionsmaschine weiterlief, während sich gleichzeitig die Staatskasse füllte. Die Einnahmen waren so beträchtlich, dass die Steuer selbst unter christlicher Herrschaft bis ins 8. Jahrhundert bestehen blieb. Auch Mitglieder der Oberschicht machten mit Prostitution Geld – als stille Teilhaber von Stundenhotels oder indem sie anderen ihre Sklavinnen und Sklaven für sexuelle Dienste zur Verfügung stellten.

    Mittelalter: Institutionalisierung der Prostitution

    Mit dem Aufkommen des Christentums und seiner religiös-moralischen Ideologie änderte sich die gesellschaftliche Sicht auf Sex: Er wurde vom natürlichen, körperlichen Bedürfnis zur Sünde. Geschlechtsverkehr sollte allein im Rahmen einer Ehe vollzogen werden und der Fortpflanzung dienen, Sex zum Vergnügen war verpönt. Aufgrund des im Mittelalter herrschenden Eherechts, das nur denjenigen Ehe und Familiengründung gestattete, die über ein ausreichendes Vermögen oder Einkommen verfügten, waren jedoch viele Männer nicht in der Lage, zu heiraten. Außerehelicher Verkehr war darum alltäglich – und Vergewaltigungen keine Seltenheit.

    Schon damals herrschte der Konsens, dass Männer ihre Triebe nicht kontrollieren könnten und dies aus gesundheitlichen Gründen auch nicht von ihnen verlangt werden sollte. Ganz im Sinne von Augustinus von Hippo, einem römischen Bischof aus dem späten 4. Jahrhundert n. Chr., der die Prostitution als „das kleinere Übel“ bezeichnete, duldete die Kirche darum, dass unverheiratete Männer die Dienste von sogenannten Dirnen in Anspruch nahmen. Laut einem Dekret von Papst Innozenz III. aus dem Jahr 1198 auch, weil sie dadurch die Gelegenheit hatten, eine Frau kennenzulernen, die sie heiraten und so ihre verlorene Ehre wiederherstellen konnten.

    Dieser Kupferstich eines als Meister mit den Bandrollen bekannten Künstlers zeigt eine Szene in einem Bordell im 15. Jahrhundert.

    Foto von Wikimedia Commons

    Während Badehäuser und die Straße auch im Mittelalter Hotspots der Prostitution waren, entstanden im 12. Jahrhundert in Italien und Frankreich die ersten Bordelle des europäischen Raums. Die ersten sogenannten Frauenhäuser in Deutschland werden im 13. Jahrhundert urkundlich erwähnt. Sie wurden von einem Frauenwirt betrieben, der die Immobilie von reichen Bürgern oder direkt von der Stadt pachtete. Er sorgte für die Verpflegung und Bezahlung der Frauen, während sie im Gegenzug dazu verpflichtet waren, jederzeit für sexuelle Dienste zur Verfügung zu stehen, um möglichst viele Kunden empfangen zu können.

    Die Hurensteuer wurde auch im Mittelalter erhoben, die von der Stadt verpachteten Frauenhäuser spülten zusätzliche Einnahmen aus der Prostitution in die Kasse. Auch die Kirche war beteiligt. Sie profitierte nicht nur durch Ablasszahlungen an den sündigen Tätigkeiten im Bordell, sondern begünstigte diese sogar direkt: Bischof Johann von Straßburg ließ im Jahr 1309 in der Stadt ein Frauenhaus bauen und verdiente damit viel Geld.

    Während Freier sittliche Intentionen für käuflichen Sex anführen konnten, waren die Frauen stigmatisiert. Sie mussten sich durch besondere Kleidung zu erkennen geben, waren vom Bürgerrecht ausgeschlossen und konnten in Fällen von Vergewaltigung, Körperverletzung oder Betrug nicht auf gesetzlichen Beistand hoffen. Sie durften keine Feiern besuchen, auf denen sich „ehrbare“ Frauen aufhielten, galten als Unglücksbringer und mussten immer damit rechnen, bespuckt und beschimpft zu werden. Der einzige Ausweg aus dieser Situation war der Eintritt in ein Kloster.

    Neuzeit: Von der Duldung zur Repression

    Mit der Zeit änderte sich das Moralsystem und damit die bisherige Duldungshaltung gegenüber der Prostitution – für Sexarbeitende jedoch nicht zum Besseren. In einer Vermahn- und Warnschrift an die Studenten zu Wittenberge schrieb Martin Luther im Jahr 1543: „Wenn ich Richter wäre, so wollte ich eine solche französische giftige Hure rädern und ädern lassen.“ Er war der Meinung, dass eine Stadt, die „Hurenheuser“ dulde, ebenso gut „Mörderheuser und Diebeheuser“ errichten könne. Die städtischen Obrigkeiten, die käuflichen Sex bisher toleriert hatten, begannen mit der Strafverfolgung von Sexdienstleistenden.

    Der französische König Ludwig XIV. verfügte im Jahr 1658, alle Frauen, die der Prostitution nachgingen, wegen Unzucht oder Ehebruchs zu verurteilen und in einer psychiatrischen Anstalt einzusperren, bis sie priesterliche Absolution erhielten – während an seinem Hof Kurtisanen und Mätressen so viel Macht und Reichtum anhäuften, dass sie sogar die Regierungsgeschäfte mitbestimmten. Im Jahr 1794 legte das Preußische Allgemeine Landrecht fest, dass „liederliche Weibspersonen … sich in die unter Aufsicht des Staates geduldeten Hurenhäuser begeben (müssen)“, außerhalb dieser Räume, zum Beispiel auf der Straße, ihrem Beruf also nicht mehr nachgehen durften.

    Dieses Gemälde des französischen Malers Étienne Jeaurat zeigt den Transport von Freudenmädchen in die Salpêtrière, eine psychiatrische Anstalt in Paris. 

    Foto von Étienne Jeaurat, 1699-1789 / Wikimedia Commons

    Doch trotz zunehmender staatlicher Reglementierung, die Romina Schmitt vom Bremer Frauenmuseum in einem Essay beschreibt, verschwanden Straßen- und Gelegenheitsprostitution nicht, denn Bedarf bestand weiterhin: Freier waren auf der Suche nach Sex, Prostituierte brauchten den Verdienst, um über die Runden zu kommen. Kundensuche und Akt fanden nun aber mehr und öfter im Verborgenen und in Privatwohnungen statt. Dabei sah das Bordellreglement eigentlich schon damals vor, dass Prostituierte sich registrierten. Das sollte regelmäßige Kontrollen ermöglichen und gewährleisten, dass Steuern abgeführt wurden, tat aber nichts für den Status als ehrbare Bürgerin.

    Im Jahr 1852 sprach das Bremer Bordellreglement den als Prostituierte registrierten Frauen ab, ein Gewerbe im eigentlichen Sinn zu betreiben. Die „eingezeichneten Mädchen“ sollten nicht glauben, dass, nur weil sie Steuern zahlen, ihr „schändliches, verwerfliches Gewerbe“ mit anderen erlaubten Gewerben gleichzustellen sei. Die Steuern würden „nur zur Bestreitung der notwendigen Kosten ihrer polizeilichen Beaufsichtigung und der Heilung von Krankheiten erhoben (…), die sich die öffentlichen Mädchen durch ihre liederliche Lebensart selber zuziehen“.

    Kaiserzeit: Kontrolle und Doppelmoral

    Im Deutschen Kaiserreich kam es ab 1871 zu verschärften Kontrollen von Prostituierten. Alle, die laut Reichsstrafgesetzbuch „gewerbsmäßiger Unzucht“ nachgingen – egal ob im Bordell, auf der Straße oder in den eigenen vier Wänden –, hatten sich unter sittenpolizeiliche Aufsicht zu stellen. Wer sich dieser entzog, musste mit Strafen rechnen. Außerdem wurde die Kasernierung eingeführt, die bestimmte Straßen einer Stadt als „Kontrollstraßen“ auswies, in denen Prostituierte arbeiteten, lebten, unter polizeilicher Aufsicht standen – und vom „anständigen“ Teil der Gesellschaft ferngehalten wurden. Von der Einrichtung dieser Straßen – beispielsweise der Helenenstraße in Bremen oder der Hamburger Herbertstraße – profitierten vor allem die Hausbesitzer, die Wuchermieten von den Frauen verlangten, die nirgendwo anders sein durften, und sie so indirekt zwangen, mehr Kunden zu bedienen.

    Im Jahr 1891 malte der Hamburger Werbe- und Dekorationsmaler Eduard Niese diese Straßenszene aus dem Speckgang, die Frauen zeigt, die um die Kundschaft eines Herren buhlen.

    Foto von Eduard Niese, 1833-1898 / Wikimedia Commons

    Durch entwürdigende Zwangsuntersuchungen, Aufenthaltsverbote und willkürliche Kontrollen sollte Prostituierten das Leben so schwer wie möglich gemacht werden. Doch zu einem Verbot der Sexarbeit konnte sich der Reichstag nicht durchringen. Die vorherrschende Überzeugung – auch unter Ärzten – war, dass sexuelle Einschränkung oder gar Enthaltsamkeit der Gesundheit des Mannes schade. Prostitution sei darum ein notwendiges Übel. August Bebel, damaliger Vorsitzende der SPD-Fraktion, bezeichnete die Prostitution Ende des 19. Jahrhunderts im Reichstag als „eine notwendige soziale Institution der bürgerlichen Welt“ – und damit als so wesentlich wie Polizei, Kirche und Wirtschaft.

    Trotz ihrer offensichtlich essentiellen gesellschaftlichen Bedeutung wurden Prostituierte verurteilt – Freier, die ihre Dienste in Anspruch nahmen, jedoch nicht. Gegen diese Doppelmoral regte sich Widerstand. Anhängerinnen des Abolitionismus forderten die Entkriminalisierung von Prostituierten und die Einführung von Strafen für Freier. „Es gibt nur eine Moral“, war ihr Motto. „Sie ist die gleiche für beide Geschlechter.“

    Doch es kam anders. Mit einem Urteil des Reichgerichts im Jahr 1901 wurde die Prostitution schließlich im Bürgerlichen Gesetzbuch als „sittenwidrig“ erklärt. Unter Strafe stand damit zwar nur ihre Förderung, doch auch für Sexarbeitende hatte die Entscheidung Folgen: Ihr Geschäft verlor jede Rechtmäßigkeit, was unter anderem dazu führte, dass sie nicht gezahlte Honorare nicht einklagen konnten. Außerdem waren sie aus der Arbeitslosen- und Sozialversicherung ausgeschlossen.

    Hurenaufstand und neue Prostitutionsgesetze

    Im Jahr 1970 schaltete sich endlich eine Gruppe in die Diskussion ein, die bisher nicht gehört worden war: die Sexarbeitenden selbst. Frankreichs Prostituierte waren durch wachsenden polizeilichen Druck in den Untergrund gedrängt worden. Ihre Arbeit verrichteten sie abseits des schützenden Blicks der Öffentlichkeit. Gewalttaten gegen sie nahmen zu, zwei Morde geschahen.

    Weil die französische Regierung trotzdem nichts unternahm, um den Frauen zu helfen, besetzten 150 Prostituierte am 2. Juni 1975 eine Kirche in Lyon und traten in den Streik. Sie hatten genug davon, auf der einen Seite gebraucht und deshalb nicht verboten, auf der anderen aber als „schmutzige, anormale“ Personen verachtet zu werden. In Gedenken an ihr Aufbegehren wurde der 2. Juni zum International Sex Worker’s Day, dem Internationalen Hurentag, erklärt.

    Doch die gesetzlichen Mühlen mahlen langsam – insbesondere, wenn es um Gruppen geht, die keine starke Lobby haben. Hinsichtlich der Prostitutionsgesetze ist die EU bis heute ein Flickenteppich. In Irland und Litauen müssen Sexarbeitende und Freier mit Strafen rechnen, in Schweden werden nur die Freier belangt, in Luxemburg sind Bordelle verboten, der Straßenstrich aber nicht, in der Türkei ist Prostitution nur in behördlich genehmigten Bordellen erlaubt.

    In Deutschland ist sowohl das Angebot von sexuellen Dienstleistungen als auch ihre Nutzung erlaubt. Am 1. Januar 2002 trat das „Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten“ in Kraft. Seitdem sind Sexarbeitende mit deutscher Staatsangehörigkeit in die Sozialversicherungssysteme eingeschlossen. Vereinbarte Entgelte können rechtswirksam eingefordert werden und wer aussteigen will, hat Anspruch auf staatliche Unterstützung.

    Ende 2020 waren in Deutschland 24.900 Sexarbeitende offiziell gemeldet. Doch die Branche ist nicht für ihre Transparenz und Meldefreudigkeit bekannt. Schätzungen zufolge liegt die Zahl tatsächlich bei etwa 400.000.

    Sexarbeit in die Mitte der Gesellschaft?

    Dort, wo Prostitution illegal ist und im Geheimen stattfindet, sind die Sexarbeitenden oft besonders gefährdet. Andererseits gibt es auch im liberalen Deutschland Zwangsprostitution und Menschenhandel – laut Bundeskriminalamt wurden im Jahr 2020 291 Verfahren wegen dieser Straftatbestände abgeschlossen. Aber die Dunkelziffer in dem Milieu ist hoch. Schätzungen zufolge werden in Deutschland jährlich rund 10.000 Frauen zur Prostitution gezwungen, europaweit geht die Zahl vermutlich in die Hunderttausende.

    Was ist also die bessere Lösung? Ein komplettes Verbot der Prostitution oder das Schaffen eines Rahmens, in dem sie legal betrieben werden kann? Diese Frage wird auch in Deutschland weiterhin diskutiert.

    Schon immer zählte die Mehrheit der Sexarbeitenden zu den ärmsten und schwächsten Mitgliedern der Gesellschaft: Beschimpft, kriminalisiert, aber – zumindest in Deutschland – nie konkret verboten. Ihre Arbeit wird als notwendig betrachtet, sie selbst aber geächtet. So ist die Geschichte der Prostitution nicht die eines Gewerbes, sondern die einer gesellschaftlichen Doppelmora – und das seit Jahrhunderten.

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