Kampf gegen Afrikanische Schweinepest: Deutsche Wildschweine frei zum Abschuss

Die Bundesregierung hat die ganzjährige Jagd auf Wildschweine erlaubt. Das geht aus einer Verordnung hervor, die heute zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest verabschiedet wurde.

Von Jens Voss
Veröffentlicht am 21. Feb. 2018, 10:42 MEZ
Die Schonzeit für Wildschweine wird aufgehoben.
Die Schonzeit für Wildschweine wird aufgehoben.
Foto von Shutterstock

Die Afrikanische Schweinepest rückt von Russland über Osteuropa immer näher an Deutschland heran. Deshalb wurde die Schonzeit für Wildschweine jetzt vorbeugend aufgehoben. „Durch die dadurch ermöglichte ganzjährige Bejagung soll eine erhebliche Ausdünnung der Schwarzwildpopulation erreicht werden“, heißt es in einer Verordnung der Bundesregierung, die heute im Kabinett verabschiedet wurde. Die Regierung will so insbesondere das Risiko der Verschleppung der Afrikanischen Schweinepest vermindern.

Außerdem hat das Kabinett weitere Maßnahmen beschlossen:

  • Ist die Afrikanische Schweinepest bei einem Wildschwein amtlich festgestellt, dürfen Schweine, frisches Schweinefleisch und Schweinefleischerzeugnisse (von Haus- und Wildschweinen) aus einem gefährdeten Gebiet oder einer Pufferzone grundsätzlich nicht im Inland oder in den EU-Mitgliedstaaten mit- oder ausgeführt werden. Ebenso ist es verboten, Schweine beziehungsweise Schweinefleischerzeugnisse in ein gefährdetes Gebiet zu bringen.

 

  • Reinigung und Desinfektion von Viehtransportfahrzeugen, die Schweine oder tierische Nebenprodukte aus einem gefährdeten Gebiet transportieren oder dort abgeholt haben.

 

  • Ausweitung der Maßnahmen zur Erkennung der Afrikanischen Schweinepest auf Pufferzonen.

 

  • Ausdehnung des Gebietes, in dem bei einem Ausbruch der Seuche in einem benachbarten Staat, im Inland vorbeugende Maßnahmen ergriffen werden können von 10 Kilometer auf 100 Kilometer ab Grenze.

 

  • Die Verwendung von im gefährdeten Gebiet gewonnenen Gras, Heu und Stroh für Schweine ist grundsätzlich verboten.

 

  • Erweiterung der Anordnungsbefugnisse der zuständigen Behörde, erlegte Wildschweine zu kennzeichnen, zu untersuchen und bestimmten Stellen zuzuführen.

 

Ungefährlich für Menschen

Die Afrikanische Schweinepest ist eine Viruserkrankung. Nach Angaben des Friedrich Loeffler-Instituts (FLI), Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, befällt sie ausschließlich Haus- und Wildschweine und führt in den meisten Fällen zum Tod des Tieres innerhalb einer Woche. Menschen und andere Tierarten können sich nicht anstecken. Daher ist die Afrikanische Schweinepest für Menschen ungefährlich.

Die Afrikanische Schweinepest befällt ausschließlich Haus- und Wildschweine.
Foto von Shutterstock Symbolbild

Aktuell tritt die Seuche laut FLI bei Wildschweinen innerhalb der Europäischen Union in Litauen, Lettland, Estland und Polen sowie in der Tschechischen Republik mittlerweile in hohen Fallzahlen auf. Hauptverbreitungsgebiet sind die afrikanischen Länder südlich der Sahara und einige Mittelmeerländer. Die Afrikanische Schweinepest kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände und Futter übertragen werden. Unter ungünstigen Bedingungen reicht ein unachtsam entsorgtes Wurstbrötchen, um die Seuche einzuschleppen, warnt das Institut. Besonders effizient ist die Übertragung über Schweiß.

Weder Impfstoffe noch Therapiemöglichkeiten

Da weder Impfstoffe noch Therapiemöglichkeiten existieren, können ausschließlich Biosicherheit (Schutzzonen) und hygienische Maßnahmen sowie Populationsregulation zur Bekämpfung eingesetzt werden. Eine Reduzierung der Population vor Einschleppung der Tierseuche ist nach Angaben des FLI deshalb wünschenswert.

Jens Voss

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