Polen verstößt mit Abholzung des Bialowieza-Urwaldes gegen EU-Recht

Erfolg für den Umweltschutz: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die umfangreichen Baumfällungen in einem der letzten Urwälder Europas nicht rechtens sind.

Von Jens Voss
Veröffentlicht am 17. Apr. 2018, 14:20 MESZ
Der Nationalpark Bialowieza in Polen ist einer der letzten intakten Urwälder Europas.
Der Nationalpark Bialowieza in Polen ist einer der letzten intakten Urwälder Europas.
Foto von Shutterstock

150.000 Hektar groß, UNESCO-Weltnaturerbe und Biosphärenreservat: Bialowieza zählt zu den letzten intakten Urwäldern Europas mit einer einzigartigen Artenvielfalt. Der Naturraum entlang der Grenze zwischen Polen und Weißrussland ist unter anderem Heimat der Wisente. Dennoch erlaubte die polnische Regierung dort zuletzt erhebliche Abholzungen.

Nach offiziellen Angaben wurden allein im vergangenen Jahr 150.000 Bäume gefällt. Die Behörden begründeten dies mit der angeblichen Ausbreitung des Borkenkäfers als potenzielle Gefahr für das Naturschutzgebiet. Doch die EU hält das für unzulässig. Sie verklagte die polnische Regierung 2017 und bekam nun Recht vom europäischen Gerichtshof.

Warschau will Urteil akzeptieren

Die Ausbreitung des Borkenkäfers rechtfertige nicht den Bewirtschaftungsplan und die Abholzung in dem Urwald, heißt es in dem Urteil. Vielmehr führten die Rodungen „zwangsläufig zur Beschädigung oder Vernichtung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten“ streng geschützter Käferarten. Die Regierung in Warschau erklärte, sie werde das Urteil akzeptieren.

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