„Rettet die Bienen”: Was das Volksbegehren in Bayern gebracht hat

Vor drei Jahren erzielten die bayerischen Bürger mit einer Abstimmung Änderungen im Naturschutzgesetz des Landes. Ein Sieg für die Biodiversität? Umweltverbände ziehen Bilanz.

Von Deborah Roth
Veröffentlicht am 8. Feb. 2022, 17:25 MEZ, Aktualisiert am 9. Feb. 2022, 13:17 MEZ
Bienen sind noch immer eine überdurchschnittlich gefährdete Tiergruppe.

Bienen sind noch immer eine überdurchschnittlich gefährdete Tiergruppe.

Foto von AdobeStock

„Rettet die Bienen“ lautete im Februar 2019 der Slogan eines der größten Volksbegehren der bayerischen Landesgeschichte. Über 1,7 Millionen wahlberechtigte Bürger gaben ihre Stimme ab und erzielten damit eine grundlegende Änderung im bayerischen Naturschutzgesetz zum Erhalt der bayerischen Biodiversität: der Einsatz von Pestiziden wurde in Naturschutzgebieten verboten, Gewässerrandstreifen unter Schutz gestellt und ein umfassender Biotopverbund geschaffen. Auch der ökologische Landbau wurde vorangetrieben.

Insgesamt sollen 30 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen bis 2030 ökologisch bewirtschaftet werden. Für staatliche Flächen galt für diese Zahl schon für 2020 als gesetztes Ziel. Erreicht wurden nach drei Jahren jedoch nur knapp 13 Prozent, mit leicht steigender Tendenz.

Um zu ermitteln, ob das ein gutes oder schlechtes Ergebnis ist, ziehen der Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV) und der Bund Naturschutz in Bayern e.V. (BN) nun Bilanz.

Die Entschlüsselung der Sprache der Bienen
Wie das mathematische Rätsel hinter dem Tanz der Bienen gelöst wurde. Szenen aus „Unser Kosmos: Die Reise geht weiter“.

Ökolandbau ausbaufähig

„Am erfolgreichsten lief der Schutz von Streuobst, beim Biotopverbund und dem Ökolandbau gibt es eindeutig Nachbesserungsbedarf“, sagt Dr. Norbert Schäffer, Vorsitzender des LBV. Seine Bilanz fällt deshalb „gemischt“ aus.

Ähnlich sieht auch das Fazit des BN aus: In seiner Umsetzungsampel der Zielvereinbarungen des Volksbegehrens steht aktuell kein einziger Bereich auf grün.

Dennoch gibt es einige Erfolge in Bereichen wie Gewässerrandstreifen, Wiesen- und Moorschutz, Naturwald und Lichtverschmutzung zu feiern. Hier steht die Ampel des BN immerhin auf Gelb.

In einem weiteren Punkt sind sich beide Verbände einig: Der Bayerische Streuobstpakt, der vergangenen Herbst unterzeichnet wurde, gilt als Vorzeigemodell für die Umsetzung des Volksbegehrens. Der Plan: Der jetzige Bestand soll geschützt und zusätzlich eine Million Streuobstbäume neu gepflanzt werden.

Streuobstpakt für Bayern

Streuobstwiesen schaffen mit ihren Hochstammobstbäume einzigartige Biotope, die unter Schutz stehen. Im Herbst 2021 konnten sich Staatsregierung und Verbände mit dem Streuobstpakt einigen, wie man diesen biodiversen Lebensraum am besten erhalten und fördern kann. „Hier hat sich zu guter Letzt auf beeindruckende Art und Weise gezeigt, wie Naturschutz funktioniert, wenn alle an einem Strang ziehen“, so Schäffer. 

Zunächst sah es danach absolut nicht aus: Als Reaktion auf die Ankündigung strengerer Auflagen hatten einige Besitzer von Streuobstwiesen ihre Flächen gerodet. LBV und BN zogen vor den Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Sie ließen die Klagen fallen, als es zur Unterzeichnung des Streuobstpaktes kam.

Galerie: 10 süße Fotos von Honigbienen

BELIEBT

    mehr anzeigen

    Das Ächzen im Biotopverbund und Ökolandbau

    Nicht zufrieden zeigen sich die Naturschützer unterdessen bei Biotopverbund und Ökolandbau. „Hier hat die Staatsregierung letztes Jahr einen enttäuschend dürftigen Bericht vorgelegt, der viele Fragen offen lässt“, so Schäffer. Nach seinen Angaben befürchten Ökoanbauverbände in der kommenden Förderperiode sogar schlechtere Bedingungen für den Ökolandbau als bisher.

    Beim Biotopverbund bleibt unterdessen unklar, wie dieser flächendeckend und bayernweit aufgebaut werden soll. Ziel sind 15 Prozent im Offenland. Derzeit werde lediglich bereits bestehende Flächen rechnerisch aufaddiert, schreibt der BN in seiner Pressemitteilung.

    Wie geht es weiter?

    
„Die Umsetzung des Volksbegehrens ist kein Selbstläufer, die Arbeit ging mit der Annahme des Volksbegehrens erst richtig los“, so Schäffer. Künftig müssten noch mehr relevante Akteure einbezogen, Gelder und Personal zur Verfügung gestellt werden. Der Streuobstpakt ist für die Umweltverbände unterdessen ein Hoffnungsschimmer, den sie bei den Behörden als Paradebeispiel anführen – denn die Erfahrung hat gezeigt: zur Not muss man auch vor Gericht. 

    loading

    Nat Geo Entdecken

    • Tiere
    • Umwelt
    • Geschichte und Kultur
    • Wissenschaft
    • Reise und Abenteuer
    • Fotografie
    • Video

    Über uns

    Abonnement

    • Magazin-Abo
    • TV-Abo
    • Bücher
    • Disney+

    Folgen Sie uns

    Copyright © 1996-2015 National Geographic Society. Copyright © 2015-2024 National Geographic Partners, LLC. All rights reserved