Abtreibung in der Antike: Die Geschichte der Schwangerschaftsabbrüche

Vom Alten Ägypten bis ins Römische Reich: Schwangerschaftsabbrüche werden schon seit der Antike durchgeführt – und waren damals in vielen Kulturen nicht verboten. Von den Anfängen einer lebenswichtigen medizinischen Praxis.

Von Lisa Lamm
Veröffentlicht am 1. Dez. 2023, 09:41 MEZ
Steinrelief, auf dem ein Dämon eine Abtreibung durchführt.

Mittelalterliches Relief aus dem 12. Jahrhundert n. Chr., das eine Abtreibungsmassage zeigt. Durchgeführt wird sie von einem Dämon – ein deutliches Zeichen dafür, wie der Künstler Abtreibungen sah. Eine solch negative Einstellung gab es in der antiken Welt seltener.

Foto von Public Domain

Auch Jahrzehnte nachdem der offizielle Kampf um das Recht auf Abtreibung begonnen hat, ist ein Ende der Debatte nicht in Sicht. In den USA wird in vielen konservativen Bundesstaaten wieder um das Recht auf freie Wahl gekämpft. In Polen gelten seit 2021 extrem restriktive Abtreibungsgesetze. Und auch in Deutschland müssen Frauen noch immer einige Hürden überwinden, wenn sie einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen wollen. Zu viele, wenn es nach Vereinen wie Doctors for Choice Germany geht.

Dabei ist die Abtreibung kein Phänomen der Neuzeit. Schon seit Jahrtausenden sind Frauen auf Schwangerschaftsabbrüche angewiesen – vom Alten Ägypten über Mesopotamien bis ins antike Griechenland.

Vom Alten Ägypten bis Mesopotamien: Abtreibung in der Antike

Dass es Abtreibungen schon in antiken Kulturen gab, kann man hauptsächlich aus medizinischen Texten, Gesetzgebungen oder religiösen Aufzeichnungen entnehmen. So auch im Alten Ägypten, aus dem die weltweit erste schriftliche Erwähnung von Schwangerschaftsabbrüchen stammt.

Im sogenannten Papyrus Ebers haben die Alten Ägypter vor 3.500 Jahren neben Aufzeichnungen über Krankheiten und deren Heilmittel auch Beschreibungen von Abtreibungsmethoden festgehalten. Zu diesen gehörten Kräutertränke aus Silphium – einer heute wahrscheinlich ausgestorbenen Pflanze aus Nordafrika – und Polei-Minze sowie die Verwendung von Tampons aus Pflanzenfasern, die mit einer Mischung aus Honig und zerstoßenen Datteln beschichtet waren. Auch physische Techniken wie Massagen oder Bauchbinden werden in dem medizinischen Text aufgeführt. 

Seite aus dem Ebers Papyrus, einem der ältesten medizinischen Texten der Welt.

Foto von Public Domain / Wellcome Collection

Nur wenige Jahrhunderte später gibt es weitere Hinweise auf die Durchführung von Abtreibungen, diesmal beim Volk der Assyrer aus Mesopotamien. In ihrem Gesetzbuch, das zwischen 1450 und 1250 v. Chr. entwickelt wurde, finden sich die bislang ältesten Anti-Abtreibungsgesetze der Welt. Nach den sogenannten MAL, den Middle Assyrian Laws, drohte Frauen, die eine Abtreibung durchführten, der Tod durch Pfählung. Auch nicht-schwangere Personen, die Abtreibungen durchführten, mussten mit Strafen rechnen – allerdings viel geringeren. 

Dass die Assyrer dennoch Abtreibungen durchführten, machen ihren medizinische Schriften deutlich, in denen ähnliche Abtreibungsmethoden wie jene aus dem Alten Ägypten beschrieben werden.

Abtreibungsmethoden aus dem Alten Griechenland

Laut Mary Fissell, Professorin für Medizingeschichte an der Johns Hopkins University, waren Schwangerschaftsabbrüche in der Antike generell nicht selten. Das zeigen auch Aufzeichnungen aus dem antiken Griechenland. „Durch die Schriften der hippokratischen Ärzte weiß man heute, dass griechische Frauen schon vor 2.500 Jahren einerseits ihre Fruchtbarkeit mit pflanzlichen Präparaten regulierten und andererseits auch Abtreibungen mit solchen Mitteln durchführten“, so Fissell.

Ähnlich wie im Alten Äygpten gab es aber auch eine ganze Reihe weiterer Abtreibungsmethoden, die Frauen damals anwandten. In Texten des bekannten griechischen Arztes Hippokrates ist beispielsweise von der Einnahme von Brechmitteln oder dem Drücken auf den Unterbauch sowie dem Erschüttern des Körpers, beispielsweise durch Hüpfen, die Rede. Auch die Anwendung von sogenannten Pessaren – kleinen Objekten, die in die Vagina eingeführt werden und Druck auf den Uterus ausüben – wird in seinen Schriften aufgeführt.

Ob Hippokrates selbst gegen die Durchführung von Abtreibungen war, wird bis heute diskutiert. Einige Historiker*innen und Ärzt*innen sind der Meinung, dass Abtreibungen nach dem Hippokratischen Eid – ein bis heute bekanntes Arztgelöbnis, das ursprünglich von Hippokrates verfasst wurde, aber keine legale Grundlage für Medzinier*innen liefert – verboten sind. Andere Forschende betonen, dass Hippokrates Formulierung in der Schrift nur bestimmte Abtreibungsmethoden untersagt – nicht aber die Praxis an sich.

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    Antike Einstellungen zur Abtreibung

    Generell waren Abtreibungen im Alten Griechenland laut Fissell aber weitestgehend akzeptiert. Aus Texten von Platon zum „idealen Staat“ geht beispielsweise hervor, dass der Philosoph Abtreibungen als geeignetes Mittel gegen ein zu großes Bevölkerungswachstum sah. Aristoteles zählte Schwangerschaftsabbrüche zu den Mitteln, die bei der Familienplanung eine Rolle spielen können. 

    Diese offene Einstellung kommt wohl daher, dass in der griechischen Philosophie zu dieser Zeit – etwa ab dem 4. Jahrhundert v. Chr. – angenommen wurde, dass die Seele erst bei der Geburt in den Körper gelangt.

    Anders sah es in einer speziellen Strömung der griechischen Philosophie aus. Etwa 100 Jahre vor Aristoteles und Platon postulierten der griechische Philosoph Pythagoras und seine Anhänger, dass die Seele ab dem Moment der Zeugung bereits im Fötus vorhanden sei. Sie lehnten Abtreibungen deshalb vermutlich ab.

    Antike Aufzeichnungen über Abtreibungen

    Was aus den meisten antiken Kulturen derweil fehlt, sind konkrete Aufzeichnungen darüber, wie Frauen mit ihren Schwangerschaftsabbrüchen umgingen – und wie ihr Umfeld auf die Abtreibung reagierte. Laut Fissell liegt das vor allem daran, dass die meisten Menschen in der Antike Analphabeten waren und deshalb keine Schriften von ihnen existieren. „Frauen waren außerdem weniger gebildet als Männer“, so Fissell.

    Auch Ärzte und Hebammen dokumentierten nicht jeden Eingriff. Dass Abtreibungen dennoch durchgeführt wurden, weiß man daher hauptsächlich aus den Aufzeichnungen von Ärzten, Gerichtsverfahren oder Tagebucheinträgen von Geistlichen.

    Deshalb weiß man heute auch in vielen Fällen nicht, wie erfolgreich die aufgeführten Methoden waren. Und auch die Frage nach dem Warum lässt sich höchstens aus dem jeweiligen historischen Kontext erschließen. Denn Gründe für Abtreibungen waren damals vermutlich so vielfältig wie heute. In Verbindung gebracht wurden sie in vielen antiken Kulturen mit illegalem oder unzulässigem Sex und Affären – ob das allerdings tatsächlich hinter den meisten Abtreibungen steckte, kann man heute nicht nachvollziehen.

    Relief aus dem Römischen Reich, das eine Hebamme als Geburtshelferin zeigt. In den meisten antiken Kulturen waren nebn Ärzten vor allem sie, die auch Abtreibungen durchführten.

    Foto von Public Domain / Wellcome Collection

    Endloser Kampf gegen Abtreibungsverbote

    Die Aufzeichnungen aus der Antike zeigen: Abtreibungen gab es schon immer – mit ihrer Regulation beschäftigten sich viele antike Zivilisationen allerdings wenig. Heute ist das anders. In Europa nahm die Geschichte der Abtreibungsgesetze ab dem 12. Jahrhundert seinen Lauf. Damals legten christliche Gesetzgeber fest, dass Abtreibungen ab dem 5. Monat – ungefähr dann fand das sogenannte quickening statt, also die ersten Bewegungen des Fötus im Mutterleib – einer Sünde glichen. Erst vor wenigen hundert Jahren weiteten sich diese Ansichten auf Abtreibungen im Allgemeinen aus. „Das Strafrecht ist von Land zu Land unterschiedlich, aber die aktuellen Gesetze stammen oft aus dem 19. Jahrhundert“, so Fissell.

    In Deutschland wurden Abtreibungen im Jahr 1871 mit dem Paragraf 218 des Strafgesetzbuches grundsätzlich unter Strafe gestellt. Erst seit 1927 sind zumindest Abtreibungen aus medizinischen Gründen von der Strafe ausgenommen. Seit der Weimarer Republik und spätestens seit den 1970er-Jahren forderten Frauen dann die Streichung des Paragrafen 218 und zumindest eine Straffreiheit bei einem Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten drei Schwangerschaftsmonate. Seit 1995 gilt laut dem Deutschen Bundestag deshalb: „Frauen dürfen straffrei abtreiben, wenn seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind, der Abbruch durch einen Arzt erfolgt und sie sich zuvor haben beraten lassen.“ Einer vollständigen Streichung des Paragrafen 2018 stehen bis heute sowohl die AFD als auch die CDU/CSU ablehnend gegenüber.

    Laut Fissell ist es wichtig zu verstehen, dass Abtreibungen keine neuzeitliche Erfindung sind – um sie zu normalisieren. „Schon im 5. Jahrhundert v. Chr. wussten die hippokratischen Ärzte, dass Abtreibung manchmal eine lebensrettende Maßnahme ist“, sagt sie. Außerdem zeige die Tatsache, dass Abtreibungen schon immer zum Leben der Frauen gehörten, dass Verbote selten funktionieren. „Es verdrängt die Abtreibung nur in den Schatten und macht sie mitunter noch gefährlicher. Es beendet sie nicht“, so Fissell.

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