Obst pflücken am Wegesrand: Erlaubt oder Diebstahl?

Beeren, Nüsse, Obst: Frisch vom Baum oder Strauch schmecken sie am besten. Wo und was darf man sammeln? Und worauf sollte man beim Pflücken sonst noch achten?

Von Jens Voss
Veröffentlicht am 11. Juli 2024, 15:47 MESZ
Reife Kirschen hängen am Baum.

Verbotene Früchte? Wer Kirschen oder andere Früchte an öffentlichen Orten ernten will, sollte die Regeln kennen.  

Foto von Swetlana Wall / stock.adobe.com

Spätsommer 2023 im Ahrtal bei Bonn: Die Täter kommen bei Vollmond. Zuerst schneiden sie die Vogelschutznetze auf. Dann fallen sie über die Rebstöcke her und plündern den Weinberg. Zweieinhalb Tonnen Trauben ernten die Diebe – und entkommen unerkannt mit ihrer Beute. Das betroffene Weingut beziffert den Schaden auf 18.500 Euro.

Immer wieder kommt es in den deutschen Wein- und Obstanbaugebieten zu massiven Diebstählen. Oft sind Profis am Werk. Sollten sie erwischt werden, müssen sie mit einer saftigen Geldbuße bis hin zur Gefängnisstrafe rechnen. Denn es handelt sich um Diebstahl. 

Doch gilt das auch für Wanderer, die sich beim Schlendern durch die Weinberge ein paar Beeren in den Mund schieben? Darf man frisches Obst einfach vom Wegesrand pflücken? Und ist es erlaubt, von Nachbars Kirschen zu naschen, wenn sie übers Grundstück ragen? Das Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) gibt Antwort.

Wo darf man Früchte, Blumen und andere Pflanzen pflücken?

Grundsätzlich erlaubt ist das Pflücken auf öffentlichen Flächen. Dazu zählen frei zugängliche Orte wie Gehwege, Straßen und Plätze, Grünstreifen, Wiesen und Wälder – sofern sie eben nicht in Privatbesitz sind. Im Zweifel erkundigt man sich bei der Gemeindeverwaltung. 

Wichtig: Nur wild wachsende Pflanzen dürfen gesammelt werden. Blumen und Obstbäume im Park werden in der Regel von Gärtnereien im Auftrag der Kommune gepflanzt und gepflegt. Diese Pflanzen gehören der Stadt oder Gemeinde. Sie dürfen deshalb nicht geerntet werden – es sei denn, sie hat es ausdrücklich erlaubt. Anders sieht es dagegen mit herrenlosen, verwilderten Obstbäumen oder Beerensträuchern aus. Sie dürfen geerntet werden.

Wie viel Obst darf man sammeln?

In der „Handstraußregelung“ im Bundesnaturschutzgesetz § 39 (3) heißt es: „Jeder darf (…) wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen.“ Kleine Mengen für den Privatgebrauch sind also erlaubt. Für Blumen und Kräuter bedeutet die Handstraußregelung: So viel mitnehmen, wie zwischen Daumen und Zeigefinger passt. 

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    Welche Pflanzen dürfen nicht gepflückt werden?

    Es gibt Pflanzen, die besonders streng geschützt sind. Sie dürfen nicht entnommen werden. Dazu gehören zum Beispiel Blumen wie Arnika, Blaustern, Eisenhut, Krokusse, Küchenschellen, Narzissen, Schachblumen, Schwertlilien, Tulpen, alle Nelken oder Enziane. Auch viele Pilze unterliegen einem besonderen Schutz. Einige wie der Kaiserling oder heimische Trüffelarten sind komplett tabu. Für andere Arten gilt eine Ausnahmeregelung. Sie dürfen in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf gesammelt werden. Dazu zählen Birkenpilze, Brätling, Morcheln, Rotkappen, Steinpilz, Schweinsohr und alle Pfifferlingsarten.

    Wo finde ich gute Sammelplätze zum Obstpflücken?

    Viele Städte und Gemeinden ermuntern die Bevölkerung zum Selbstpflücken, betont das BZfE. Vielerorts wurden dazu sogar große Obstbaumwiesen angelegt. Die Bäume und Sträucher werden von den Kommunen gepflegt. Zur Erntezeit dürfen die Bürgerinnen und Bürgern die Früchte dann sammeln. Städte wie Kassel oder Andernach haben die Idee der „Essbaren Stadt“ sogar zum Programm erhoben. 

    „In Kommunen, in denen das Ernten ausdrücklich erlaubt ist, weisen meist Flyer und Informationen im Internet auf geeignete Sammelstellen hin“, erklärt das BZfE. Gibt es diese Angebote nicht, könne man beim Grünflächenamt erfragen, ob bestimmte Flächen tatsächlich der Stadt gehören und ob dort gesammelt werden darf. 

    Etliche Hotspots zum Obstpflücken verrät das Internetportal „Mundraub“. Zehntausende Fundorte in zahlreichen Städten und kleineren Gemeinden sind dort in einer interaktiven Karte eingetragen.

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    Was ist eigentlich Mundraub?

    Apropos: Früher sprach man von Mundraub, wenn jemand kleine Mengen an Nahrungsmitteln stahl, um sie aus Hunger sofort zu essen. Der Straftatbestand Mundraub wurde 1975 abgeschafft. Heute wird das Delikt als Diebstahl gewertet – also zumindest rein juristisch strenger geahndet. Diebstahl kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von maximal fünf Jahren bestraft werden. 

    Die Praxis sieht allerdings meist weniger harsch aus. Werden nur geringe Mengen im Wert weniger Euro vom Feld geklaut, betrachten die Justizbehörden das meist als „Diebstahl geringwertiger Sachen“. In solchen Fällen werden Polizei und Staatsanwalt dem in der Regel nur dann nachgehen, wenn eine Strafanzeige vorliegt.

    Damit ist klar: Selbst wer nur ein paar Weinbeeren vom fremden Rebstock zupft, begeht Diebstahl. Die Polizei wird dies aber nicht aktiv verfolgen. Und in den allermeisten Fällen drückt wohl auch der betroffene Winzer ein Auge zu.

    Darf man Obst vom Nachbarn pflücken?

    Hierzu gibt es eindeutige Regelungen: „Wenn Zweige mit Früchten oder Nüssen über den Zaun eines privaten Grundstücks hängen, ist es – anders als häufig geglaubt – Diebstahl, diese zu pflücken“, erklärt das BZfE. Was allerdings nach außen auf den Boden falle, dürfe aufgesammelt werden.

    Sind selbst gesammelte Früchte, Beeren und Kräuter gesünder?

    Achtung vor dem Fuchsbandwurm. Das BZfE rät, Früchte erst ab einer Höhe zu pflücken, die Hunde, Katzen oder Füchse nicht mehr erreichen. Fürs Sammeln niedriger Pflanzen bieten sich umzäunte Kinderspielplätze, Parkabschnitte abseits der Wege oder der eigene Hinterhof an. 

    Was Schadstoffe angeht: Studien zufolge ist die Belastung mit Schwermetallen in Stadtobst alles in allem vergleichbar mit der von Supermarktobst, so die Ernährungsbehörde. Bodennahe Beeren seien grundsätzlich stärker verunreinigt als Baumobst und Nüsse. „Auch an stark befahrenen Straßen ist die Schadstoffbelastung höher.“

    Das BZfE empfiehlt außerdem einen Anruf beim Grünflächenamt. Es kann Auskunft darüber geben, ob gesundheitsschädliche Pflanzenschutzmittel auf Grünflächen eingesetzt wurden. 

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